Die Hausordnung der Weidigschule

In unserer Schule sollen viele unterschiedliche Menschen in angenehmer Atmosphäre zusammen leben und miteinander arbeiten. Um ungestörten Unterricht und erfolgreiches Lernen zu ermöglich, müssen sich alle an die folgenden Regeln halten. Sie sind für die Gesundheit und das soziale Miteinander aller Menschen und für die Erhaltung der Gebäude, Einrichtungen und Unterrichtsmaterialien notwendig. 

I      Schule beginnt und endet mit dem Schulweg. Die folgenden Regeln gelten für die Zeit vor und nach dem Unterricht, die Pausen und in eventuell unterrichtsfreien Zeiten:

  1. Auf dem Schulweg verhalten sich alle Schüler/innen rücksichtsvoll. Dies gilt besonders in Bussen und Bahnen.
  2. Frühzeitig in der Schule eintreffende Schüler/innen halten sich auf den Höfen, dem Sportplatz oder in der Pausenhalle bzw. Mensa auf, jedoch nicht auf den Fluren.
  3. Mit dem Gongzeichen um 7.40 Uhr können die Klassenraumflure betreten werden. Die Schüler/innen begeben sich zu bzw. in ihre Unterrichtsräume. Klassenräume können von den Schließdiensten geöffnet werden, Fachräume von den jeweiligen Fachlehrkräften.
  4. Vor Verlassen eines Raums (Unterrichtsende oder Raumwechsel) wird aufgeräumt. Die Fenster werden geschlossen, das Licht wird ausgeschaltet und der Raum wird verschlossen. Nach der 5./6. Stunde werden die Stühle hochgestellt (auch von den Schüler/innen der Sek II). Die Sauberkeit der Schule ist uns wichtig. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Jede(r) ist für den von ihm (ihr) benutzten Unterrichtsraum verantwortlich!
  5. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich, vor allem in den Pausen.
  6. 5-Minuten-Pausen: Die Schüler/innen können sich in den Klassen-/Fachräumen aufhalten. Notwendige Raumwechsel gehen leise vonstatten. Es soll gelüftet werden.
  7. 15-Minuten-Pausen: Die Schülerinnen und Schüler verlassen alle Klassen- und Fachräume sowie alle Flure. Davon ausgenommen sind der Flur 400 des Hauptgebäudes, die Pausenhalle und die Mensa. Es sollte gelüftet werden. Die Räume werden entweder vom Schlüsseldienst oder der Lehrkraft abgeschlossen. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz und auf dem Grünstreifen vor dem 100er Flur ist untersagt. Ballspiele sind auf den Pausenhöfen nur mit Softbällen gestattet. Harte Bälle dürfen nur auf dem Sportplatz verwendet werden.
  8. Mit dem Gongzeichen am Ende einer Pause begeben sich alle umgehend in die Klassenräume bzw. vor die Fachräume, damit es auf den Fluren ruhig wird und der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  9. Von 13.00 Uhr bis 13.15 Uhr ist für alle eine große Pause. Einige Klassen der Sek. I haben von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr Unterricht (letzte Stunde des Tages). Andere Klassen haben bis 14.00 Uhr Mittagspause und anschließend Unterricht bis 15.35 Uhr (8. und 9. Stunde). Die Sek. II hat bereits ab 13.15 Uhr Unterricht (7. Stunde ff). Unterrichtsfreie Schülerinnen und Schüler halten sich nur im beaufsichtigten Bereich auf (Höfe 100, 200, 300, Sportplatz, Pausenhalle, Mensa). Auf allen Fluren, dem Hof 400, dem Parkplatz und vor der Sporthalle ist aus Lärmschutz- und Aufsichtsgründen kein Aufenthalt möglich.
  10. In den Freistunden haben sich die Schüler/innen so zu verhalten, dass der Unterricht der anderen Schüler/innen nicht gestört wird. Ballspielen ist auf dem Sportplatz nur erlaubt, wenn dieser nicht für Unterrichtszwecke genutzt wird.
  11. Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen Schüler/innen der Klassen 5 bis 9 (G9: 10) das Schulgelände nicht verlassen. Sie dürfen sich also weder auf dem Bürgersteig vor der Schule aufhalten noch sich hinüber zum Schrenzerstadion oder in den Wald begeben. Schüler/innen der Klassenstufen 10 bis 12 (G9: 11 bis 13) können außerhalb ihrer Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen. Die Verantwortung bei Verlassen des Geländes tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler selbst.

II     Unterricht ist die Kernaufgabe unserer Schule!

       Die folgenden Regeln gelten in der Unterrichtszeit:

  1. Den Unterrichtsbeginn (derzeit um 7.45 Uhr) und die Pausenzeiten regelt die Stundentafel der Weidigschule. Die Unterrichtszeiten sollen von allen eingehalten werden.
  2. Die Unterrichtsmaterialien müssen zu allen Stunden, auch Vertretungsstunden, mitgebracht werden.
  3. Bei Nichterscheinen der Lehrkraft meldet sich der Klassensprecher / die Klassensprecherin spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  4. Essen und Trinken können von der Lehrkraft erlaubt werden. In den Fachräumen (DS, Naturwissenschaften, Informatik, Kunst, Musik, Sport) gelten besondere Regeln!
  5. Tafel, Arbeitsflächen und Boden sind stets in Ordnung zu halten. Nach jeder Stunde wird die Tafel gereinigt.
  6. Klassenschrank und Fächer des Lehrertisches dienen zur Aufbewahrung von Gegenständen gemäß Regelung durch den/die Klassenlehrer/in. Das Klassenbuch ist nach Unterrichtsschluss in das dafür vorgesehene Regal im Sekretariat zu stellen.
  7. Schüler/innen und Lehrer/innen haben im Gebäude und auf dem Schulgelände gemeinsam darauf zu achten, dass Beschmutzungen, Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungen und Unterrichtsmaterialien unterbleiben. Falls in einem Unterrichtsraum Einrichtungsgegenstände oder Unterrichtsgegenstände defekt sind, soll dies sofort per Formblatt (im Sekretariat erhältlich) an die Schulleitung gemeldet werden, damit die Gegenstände schnellstens repariert werden bzw. Ersatz geschaffen werden kann.
  8. Für ein wöchentliches Säubern des Außengeländes sind die Jahrgangsstufen 7 und 8 zuständig; dies erfolgt während der SV-Stunden. Für die tägliche Reinigung der Pausenhalle ist die Jahrgangsstufe 9 zuständig. Für die Reinigung der Oberstufenlounge ist die Jahrgangsstufe 11/12 zuständig. Die Organisation und Kontrolle obliegt dem/der Klassenlehrer/in bzw. der Tutorin/dem Tutor in Absprache mit dem stellvertretenden Schulleiter.

III  Dies sind die Regeln bei Abwesenheit (Krankheit, Beurlaubungen oder Befreiungen):

  1. Abwesenheit aufgrund von Krankheit ist nach Möglichkeit über einen Mitschüler / eine Mitschülerin (und nicht über das Sekretariat!) der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor / der Tutorin mitzuteilen, eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Fehltag nachzureichen. Abwesenheit wird im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt. Oberstufenschüler/innen führen ein Entschuldigungsheft. Fühlt sich ein Schüler / eine Schülerin während des laufenden Unterrichtstages krank, spricht er / sie mit der Lehrkraft und meldet sich gegebenenfalls im Sekretariat ab.
  2. Beim Fehlen an Tagen/Stunden von Leistungsüberprüfungen (Tests, Klassenarbeiten, Klausuren) kann in der Sekundarstufe I seitens der Schule eine ärztliche Bescheinigung der Erkrankung eingefordert werden; in der Sekundarstufe II ist dies obligatorisch. Es kann durch die Lehrkraft u. U. ein ärztliches Attest verlangt werden (Eine ärztliche Bescheinigung stellt i.d.R. die Sprechstundenhilfe aus, ein Attest muss vom behandelnden Arzt erstellt werden).
  3. Beurlaubungen müssen schriftlich beantragt werden. Die Klassenleitung/Tutorin/der Tutor kann bis zu 2 Tage beurlauben. Längerfristige Beurlaubungen bzw. Beurlaubungen vor / nach den Ferien müssen nach Rücksprache mit der Klassenleitung/Tutorin/dem Tutor spätestens 3 Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt werden und können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.
  4. Der Schulsportleiter regelt die Befreiung vom Sportunterricht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (bitte beim Schulsportleiter nachfragen).

IV         Zusammenleben auf engstem Raum braucht klare Regeln

  1. Das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie von Drogen (auch Alkohol) ist auf dem gesamten Schulgelände für alle verboten!
  2. Auf dem Schulgelände gilt uneingeschränkt und für alle das gesetzliche Rauchverbot.
  3. An der Weidigschule möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern eine förderliche Lernatmosphäre bieten und die direkte Kommunikation untereinander fördern.

Dazu gehört für uns eine Einschränkung der Nutzung von Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets und anderen elektronischen Unterhaltungsgeräten während des Schulvormittags. Vor Unterrichtsbeginn (7:45 Uhr) wird die kurze Nutzung (allerdings nicht für Spiele) toleriert. Es gelten folgende Regelungen:

Handynutzung von SuS

Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung auf dem Schulgelände bis nach der 6. Stunde und in der Nachmittagsbetreuung grundsätzlich nicht gestattet. Die Nutzung der Geräte während des Unterrichts- und der Nachmittagsbetreuung ist nur mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft möglich. Ansonsten müssen die Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche sein.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen ihre Geräte für vorwiegend schulische Zwecke in der Oberstufenlounge, auf den Bänken hinter der Mensa und in der Aula nutzen.

Für Notfälle gibt es für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Sekretariat zu telefonieren.

Grundsätzlicher Umgang mit Smartwatches

Das grundsätzliche Tragen von Smart- und Hybridwatches während der Schulzeit ist allen Schülerinnen und Schülern gestattet. Die Nutzung ist jedoch auf schulische Zwecke zu begrenzen. Die Smart- bzw. Hybridwatch ist vor dem Leistungsnachweis eigenständig abzunehmen und in die Tasche zu packen. Das Tragen während eines Leistungsnachweises gilt als Betrugsversuch. Bei Störungen des Unterrichts durch die Smart- bzw. Hybridwatch darf das Gerät durch die Lehrkraft eingesammelt und im Sekretariat verwahrt werden.

Nutzungsordnung für die Verwendung eines privaten Tablets im Unterricht an der Weidigschule Butzbach

(1) Allgemeines: Diese Regelung gilt für die Benutzung eines privaten Tablets im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler und wird bei Bedarf neuen Entwicklungen angepasst. Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und erfordert, dass im Vorfeld die unterschriebene Erklärung (siehe Anlage 1) bei der Klassenlehrerin/Tutorin oder dem Klassenlehrer/Tutor abgegeben wurde. Die Klassenlehrerin/Tutorin bzw. der Klassenlehrer/Tutor dokumentiert den Eingang der Erklärung in der Schülerakte.

(2) Grundsätze: Die Nutzung eines privaten Tablets im Unterricht wird erst ab Klasse 9 empfohlen und ist für die Klassen 5 und 6 ausgeschlossen. Für die Klassen 7 und 8 ist die Nutzung des Tablets möglich, sofern eine Einführung bzw. Schulung im Rahmen von IKG stattgefunden hat. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Tablets im jeweiligen Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt der einzelnen Lehrkraft. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf das Tablet nicht verwendet werden. Die Genehmigung kann einzelnen oder der Gesamtheit der Lerngruppe jederzeit aus pädagogischen (bspw. bei Missbrauch) oder didaktischen Gründen entzogen werden. Vor der erstmaligen Verwendung ist die entsprechende Lehrkraft zu informieren. Die Lehrkraft stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Folgenden Regeln ist grundsätzlich Folge zu leisten:

  • Im Unterricht ist die Verwendung eines Tablet-kompatiblen Stiftes verbindlich.
  • Die Verwendung einer Tastatur ist nur bei gesonderten Arbeitsaufträgen und nur in Absprache mit der Lehrkraft gestattet.
  • Das Tablet muss zu Beginn des Schultages über ausreichende Akkureserven verfügen.
  • Das Tablet ist in folgender Art und Weise zu benennen: Mustermann–Klasse/TG
  • In den Pausen ist die Nutzung von Tablets für die Jahrgänge 5-10 generell nicht gestattet.

(3) Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten: Die Tablet-Nutzung ist grundsätzlich nur zu unterrichtlichen Zwecken und im Flugmodus bei Stummschaltung gestattet. Auf Aufforderung der Lehrkraft wird das Tablet im Unterricht flach auf den Tisch gelegt. In Phasen, in denen das Endgerät nicht genutzt wird, wird es entweder mit dem Bildschirm nach unten auf den Tisch gelegt oder zugeklappt bzw. abgedeckt. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist für die Einsatzbereitschaft im Unterricht verantwortlich. Stifte und Papier/Collegeblock sind stets mitzuführen. Die Lehrkraft kann jederzeit ein Tablet kontrollieren, um einen Einblick in die unterrichtliche Arbeit zu gewinnen. Ebenso wie die Lehrkraft bei Schülerinnen und Schülern, die ohne Tablet arbeiten, überprüft, ob und wie diese ihre Arbeitsaufträge während des Unterrichts erledigen, darf eine solche Kontrolle auch bei jenen Schülerinnen und Schülern erfolgen, die ihr Tablet als Schreibgerät verwenden. Die Lehrkraft ist nicht berechtigt, das Gerät eigenständig zu durchsuchen.

(4) Datenschutz und Urheberrecht: Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gemäß EU-DSGVO und des LDSG des Landes Hessen sowie des Urheberrechts gemäß UrhG sind zu beachten.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Bestimmungen:

  • Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen im Unterricht nicht angefertigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich von der Lehrkraft genehmigt werden.
  • Davon ausgenommen ist das Fotografieren von im Unterricht zugänglich gemachten Arbeitsmaterialien.
  • Im Hinblick auf das Urheberrecht sind insbesondere § 60a UrhG sowie der „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ vom 20.12.2018 zu beachten, das heißt, es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden. Das Material ist ferner vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  • Tafelbilder dürfen nicht abfotografiert werden, wenn dies nicht explizit von der Lehrkraft erlaubt wurde.
  • Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, bedürfen neben der Erlaubnis der Lehrkraft der eindeutigen mündlichen oder schriftlichen Einwilligung aller Betroffenen.
  • Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden und sind nach Aufforderung durch die Lehrkraft zu löschen.
  • Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechend vor.

(5) Haftung: Das Mitbringen des Tablets erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder für Diebstahl. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind über die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. Die jeweilige Schülerin bzw. der jeweilige Schüler ist für alles, was auf und mit dem Gerät geschieht, verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass keine missbräuchliche Fremdnutzung erfolgen kann.

Anlage 1: Erklärung zur Nutzungsordnung privater Tablets im Unterricht

  1. Glücksspiele um Geld oder Wertsachen sind auf dem Schulgelände verboten.
  2. Benutzte Kaugummis gehören in die Abfalleimer und nicht auf den Boden.
  3. Im Winter ist das Werfen von Schneebällen, das Schlittern bzw. der Bau von Rutschbahnen wegen der damit verbundenen Unfallgefahr verboten.

V     „Dies und Das“, was unter keine Überschrift passt:

  1. Auf dem Schulgelände besteht die Möglichkeit ein Fahrrad abzustellen und abzuschließen.
  2. Der Parkplatz neben der Turnhalle ist kein Pausenhof.
  3. Wer entliehene Schulbücher verliert oder beschädigt, muss mit einer Ersatzforderung rechnen. Die Schulbücher sind vom Entleiher so schnell wie möglich nach der Ausleihe einzubinden. Näheres regelt die/der jeweilige Büchereiverwalter(in).
  4. Aushänge bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter. Sie unterliegen den Geboten der Rechtsstaatlichkeit und der politischen Neutralität. Hinweise auf Veranstaltungen usw. werden nur dann genehmigt, wenn sie die Bildungsarbeit der Schule inhaltlich fördern und ergänzen oder wenn es sich um Angebote anerkannter Jugendeinrichtungen für Jugendliche handelt. Kommerzielle Angebote können nicht berücksichtigt werden.
  5. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben bzw. abgeholt. Für den Verlust von Wertgegenständen wird seitens der Schule nicht gehaftet. Vom Mitbringen wird ausdrücklich abgeraten.
  6. Konflikte werden mit Worten gelöst, nicht mit Gewalt. Zur Konfliktlösung können die Streitschlichter/innen bzw. die Verbindungslehrkraft oder auch die Schulsozialarbeit eingeschaltet werden. Kontakthinweise stehen neben dem Eingang zum Sekretariat.
  7. Bei Unwohlsein, Verletzungen oder Unfällen hilft das Sekretariat. Von dort werden gegebenenfalls Erziehungsberechtigte, der Schulsanitätsdienst oder die Notfallleitstelle benachrichtigt.
  8. Hinweise für das Verhalten im Brandfall hängen in jedem Raum und sind regelmäßig durchzusprechen. Zweimal im Jahr findet eine Brandschutzübung statt!

VI         Manchmal gibt es Regelverstöße. Dafür gibt es unsere Sanktionsregeln:

  1. Unerlaubt eingeschaltete elektronische Geräte werden von den Lehrkräften bis zum Unterrichtsende eingezogen und können dann im Sekretariat abgeholt werden. Auf Verlangen der Lehrkraft werden sie nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
  2. Schüler/innen, die gegen die Regeln der Schul- und Hausordnung verstoßen und auf pädagogische Einwirkungen uneinsichtig reagieren, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Dazu gehören laut Gesetz die Androhung des Ausschlusses oder der Ausschluss vom Unterricht für eine gewisse Zeit, Ausschluss von Klassenfahrten und Klassenfesten, Überweisungen in eine andere Klasse oder Kursgruppe, Verweis von der Schule.
    Näheres ist im Hessischen Schulgesetz bzw. der entsprechenden Verordnung geregelt.

Zu dieser Hausordnung gehören ergänzende Regelungen für Fachräume, Mensa, Sporthalle und der Aufsichtsplan!

Die Hausordnung der Weidigschule kann hier auch noch einmal als PDF Datei zum Ausdruck heruntergeladen werden:

Hausordnung der Weidigschule (pdf, 543 kB)