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Die Butzbacher Zeitung schreibt über die Weidigschule Butzbach Zugang zur Lernförderung durch Infoblatt und Formular verbessert Wetteraukreis hat 25 000 Euro im ersten Jahr des Bildungs- und Teilhabepakets ausgegeben
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WETTERAUKREIS (pdw). Seit einem Jahr gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung. Eines der Module ist die Lemförderung, für die Wetteraukreis und Jobcenter im vergangenen Jahr zusammen rund 25 000 Euro an Förderung ausgegeben haben. "Kinder und Jugendliche bekommen Lernförderung dann, wenn sie das Lernziel nicht erreichen und dadurch ihre Versetzung gefährdet ist", erläutert Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel, und: "Lernförderung ist keine bloße Nachhilfe." Keiner, der die intellektuellen Fähigkeiten besitzt, soll nur aufgrund mangelnder finanzieller Mittel geringere Bildungschancen haben als andere. "Lernförderung ist eines von mehreren Modulen des Bildungs- und Teilhabepakets, bei dem es immer wieder zu Missverständnissen kommt", sagt Betschel-Pflügel. Viele verwechseln sie mit Hausaufgabenhilfe oder mit den schulischen Förderaufgaben. Zum Teil wecke sie auch Erwartungen bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften, die der Kreis nicht erfüllen könne, so der Sozialdezernent. Bisher mussten sogar viele Anträge abgelehnt werden, weil nach dem Gesetz eindeutig kein Leistungsanspruch besteht oder die Angaben nicht eindeutig oder widersprüchlich sind. Dies sei bedauerlich, denn im Interesse einer zügigen und möglichst positiven Entscheidung brauchen die Mitarbeiter des Fachdienstes Soziale Hilfen und der Jobcenter aussagefähige Unterlagen. "Die Erfahrungen nach einem Jahr BuT, die Ergebnisse einer großen hessenweiten Fachtagung zum Thema und die Anregungen aus den Schulen haben uns dabei geholfen, das Thema Lernförderung zu konkretisieren", sagt Betschel-Pflügel. Ein Infoblatt und ein neues Formular, beide in bewährter Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt, bringen die Inhalte auf den Punkt. Die Voraussetzungen sind klar definiert: Wenn die Versetzung im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Schulform und Altersstufe gefährdet ist. Wenn die jeweilige Schule keine geeigneten kostenfreien Nachhilfeangebote hat. Wenn die in der Schule angebotenen Fördermaßnahmen bereits in Anspruch genommen wurden. Wenn die Lernschwäche nicht das Resultat unentschuldigter Fehlzeiten ist oder vergleichbare Ursachen hat. Betschel-Pflügel ergänzt: "Lernförderung sollte in der Regel, außer in begründeten Einzelfällen, erst ab dem zweiten Schulhalbjahr einsetzen, so schreiben es die Vorgaben aus Berlin vor. Ein Antrag im ersten Schulhalbjahr ist erst nach Vorliegen der ersten schriftlichen Leistungsnachweise in allen Hauptfächern möglich." Das Infoblatt und ein neues Formular gibt es auch im Internet unter www.wetteraukreis.de. Der Weg führt am besten über die "Schnellsuche". Dort den Begriff "Bildungs- und Teilhabepaket" eingeben. (c) by Butzbacher Zeitung, 27.04.2012 |
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